Fahndung & Sicherstellung - Montag, 22.02.2010 19:30

Im Fall der Schmuggelbande wurden in Deutschland zwei Täter vom Amtsgericht Landshut rechtskräftig zum Nachzahlen der Steuerschuld von insgesamt 290.000 Euro sowie zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Derzeit ermitteln deutsche Zollfahnder weiter. Hier scheinen vor allem die Abnehmer der unversteuerten Shisha-Päckchen im Visier zu sein – und das bundesweit.
Denn die Täter hätten die Ware relativ regelmäßig per Kleintransporter innerhalb Deutschlands zu verteilen versucht, so ein ZFA-Fahnder gegenüber Crime Report.
Auch in Österreich ist der Fall, bei dem es bisher zu insgesamt 14 Durchsuchungen in Österreich und Ungarn kam, noch nicht ad Acta gelegt. Neben den bald beginnenden Prozessen ist man den Tätern und Abnehmern in Österreich weiterhin auf der Spur, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung des ZFA München und des österreichischen Finanzministeriums heißt.
Unversteuerter Wasserpfeifen-Tabak, der an der fehlenden Steuerbanderole erkannt wird, kann auch besonders gesundheitsgefährlich sein, warnen die Behörden.
Um die Feuchtigkeit des Tabaks zu erhalten, wird ihm Glycerin beigegeben.
Nach deutschem Recht, darf es höchstens einen Anteil von 5 Prozent an diesem Zusatz geben. Bei der geschmuggelten Ware seien aber Werte von teilweise über 80 Prozent Glycerin festgestellt worden, so der Zoll. Glycerin stehe im Verdacht, besonders krebserregend zu sein.
Bericht von Thomas Kletschke für CrimeReport, freier Journalist, München.
Tags: chemisches Risiko, Durchsuchungen, Gerichtsverfahren, gesundheitliche Risiken, Produktqualität, Regress, Risikominimierung, Schmuggelbande, Sicherstellung, Steuersünder, Zollfahndung, Zollfahndungsamt
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