Brand - Mittwoch, 24.02.2010 17:34

Offen blieb trotz Beauftragung eines weiteren Gutachters, welcher der Brandursachen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit zuzumessen wäre. Weil die Angaben des ersten von der Versicherung beauftragten Brandgutachters nicht verwertbar waren und er mit Erfolg auch wegen Befangenheit abgelehnt wurde, konnte der zweite Gutachter nur aufgrund der „dokumentierten Fotoaufnahmen und Zeugenaussagen“ eine Bewertung vornehmen.
Danach sei nach Ansicht dieses Gutachters im Rahmen der vorgenommenen Spurensicherung und der Tatortbefundung keine Festlegung auf eine konkrete Brandursache möglich.
Der Fall zeigt, dass die Dokumentation der Ergebnisse der Branduntersuchung, insbesondere für eine nachgelagerte Prüfung bei Gericht größte Wichtigkeit haben.
Fakt ist, dass jedes Sachverständigengutachten von einem Kollegen, der aufgrund der Fachnähe gewisses Verständnis für die Vorgehensweise des Kollegen mit sich bringt, prüfbar sein muss.
In dem vorliegenden Fall vermochte der Erstgutachter weder Richter Schmeiser, die Staatsanwaltschaft noch die Schöffen zu überzeugen.
Es gibt also jede Menge Gründe, warum einerseits nicht zugeben wird, dass auch Sachverständige nicht frei von Fehlern sind und andererseits bei schwacher Beweissicherung der Zweitgutachter diesen dann auch nicht in Schutz nehmen kann.
Sind innerhalb eines Sachverständigengutachtens die Grundsätze zur Erstellung eines Gutachtens nicht beachtet worden, so verbietet sich eine Verwertung, insbesondere dann, wenn Widersprüche nicht geklärt werden können.
Der Schadenversicherer muss das Risiko der Fehleinschätzung aufgrund des Erstgutachtens tragen. Man kann aber davon ausgehen, dass sich der Versicherer bei einem Millionenschaden , bei dem er gute Chancen hatte, seine Eintrittspflicht zu begrenzen oder gar hätte völlig abwehren können, sich nun mit der Leistung des Sachverständigen auseinandersetzt.
Sicherlich gibt es Fälle die aussichtslos sind, jedoch gibt es dann im Vorfeld erklärbare Gründe.
Straffrei ging aber nur die jüngere Angeklagte aus. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die 35-jährige Angeklagte mit der Schadensmeldung einen Versicherungsbetrug bei der Abrechung eines Cerankochfeldes begangen habe. Für den 600 Euro geltend gemachten Schaden muss die Angeklagte nun 30 Tagessätze á 25,00 Euro zahlen.
Für die qualitätsgesicherte Auswahl eines Dienstleisters steht Mitarbeitern der Versicherungswirtschaft und Verbrauchern alsbald das Schadenportal 24 (www.schadenportal24.de) der Firmen ihs Network und SoftProject (www.softproject.de) vollständig zur Verfügung.
Die Entwickler versprechen Versicherungsmitarbeitern und deren Kunden im Schadenfall schnelle Hilfe und fundierte Auskunft zu dem Leistungsspektrum eines Dienstleisters zur Verfügung stellen zu können.
Tags: Überhitzungsgefahr, Betrugsprüfung, Betrugsvorwurf, Brandermittler, Brandgefahr, Brandruine, Brandursachenermittlung, Brände ohne Ende, Den Tätern auf der Spur, Fettbrände, Forensic, Küchenbrände, Kriminalitätsbekämpfung, Kundenzufriedenheit, Richterspruch, Risikomanagement, Schadenportal 24, Serviceleistung, SoftProject, Spurensicherung, Spurensicherungsexperten, Spurensuche, Transparenz, Versicherung, Versicherungen mit Service, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, Vollbrand, vorsätzliche Brandstiftung, Vortäuschen von Straftaten, Wahrheit oder Lüge
Weitere Meldungen: Gefahren im Internet
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.