Brand - Mittwoch, 24.02.2010 17:34

Freispruch von der Brandstiftung nach einem vagen Gutachtenergebnis

Bei dem aktuellen Fall vor dem Schöffengericht des Landgericht Offenburg ging es um den Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung und Versicherungsbetrug.

Von Anfang an vermutete der Versicherer gestützt auf die Ausführungen eines Brandgutachters, dass der Brand in dem Wohnhaus, Kaiserstraße 68 in Lahr mit einem Schaden von über einer Million Euro, von den jetzt Angeklagten gelegt worden ist.

Auch die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer noch Anfang Februar eine Verurteilung der 35-jährigen Frau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die Beihilfe der 33-Jährigen weiteren Angeklagten war damals schon vom Tisch, so dass der Staatsanwalt hier selbst einen Freispruch forderte. Sehr erstaunt zeigten sich Richter Herbert Schmeiser und die Staatsanwaltschaft über die Ausführungen des Brandgutachters des Versicherers.

Nach den Feststellungen des Schöffengericht waren die Aussagen derart vage und mit „Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten“ gespickt, so dass nun auch die ältere der beiden Damen von der vorsätzlichen Brandstiftung freizusprechen war.

Offen blieb trotz Beauftragung eines weiteren Gutachters, welcher der Brandursachen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit zuzumessen wäre. Weil die Angaben des ersten von der Versicherung beauftragten Brandgutachters nicht verwertbar waren und er mit Erfolg auch wegen Befangenheit abgelehnt wurde, konnte der zweite Gutachter nur aufgrund der „dokumentierten Fotoaufnahmen und Zeugenaussagen“ eine Bewertung vornehmen.

Danach sei nach Ansicht dieses Gutachters im Rahmen der vorgenommenen Spurensicherung und der Tatortbefundung keine Festlegung auf eine konkrete Brandursache möglich.

Der Fall zeigt, dass die Dokumentation der Ergebnisse der Branduntersuchung, insbesondere für eine nachgelagerte Prüfung bei Gericht größte Wichtigkeit haben.

Fakt ist, dass jedes Sachverständigengutachten von einem Kollegen, der aufgrund der Fachnähe gewisses Verständnis für die Vorgehensweise des Kollegen mit sich bringt, prüfbar sein muss.

In dem vorliegenden Fall vermochte der Erstgutachter weder Richter Schmeiser, die Staatsanwaltschaft noch die Schöffen zu überzeugen.

Es gibt also jede Menge Gründe, warum einerseits nicht zugeben wird, dass auch Sachverständige nicht frei von Fehlern sind und andererseits bei schwacher Beweissicherung der Zweitgutachter diesen dann auch nicht in Schutz nehmen kann.

Sind innerhalb eines Sachverständigengutachtens die Grundsätze zur Erstellung eines Gutachtens nicht beachtet worden, so verbietet sich eine Verwertung, insbesondere dann, wenn Widersprüche nicht geklärt werden können.

Der Schadenversicherer muss das Risiko der Fehleinschätzung aufgrund des Erstgutachtens tragen. Man kann aber davon ausgehen, dass sich der Versicherer bei einem Millionenschaden , bei dem er gute Chancen hatte, seine Eintrittspflicht zu begrenzen oder gar hätte völlig  abwehren können, sich nun mit der Leistung des Sachverständigen auseinandersetzt.

Sicherlich gibt es Fälle die aussichtslos sind, jedoch gibt es dann im Vorfeld erklärbare Gründe.

Straffrei ging aber nur die jüngere Angeklagte aus. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die 35-jährige Angeklagte mit der Schadensmeldung einen Versicherungsbetrug bei der Abrechung eines Cerankochfeldes begangen habe. Für den 600 Euro geltend gemachten Schaden muss die Angeklagte nun 30 Tagessätze á 25,00 Euro zahlen.

Für die qualitätsgesicherte Auswahl eines Dienstleisters steht Mitarbeitern der Versicherungswirtschaft und Verbrauchern alsbald das Schadenportal 24 (www.schadenportal24.de) der Firmen ihs Network und SoftProject (www.softproject.de) vollständig zur Verfügung.

Die Entwickler versprechen Versicherungsmitarbeitern und deren Kunden im Schadenfall schnelle Hilfe und fundierte Auskunft zu dem Leistungsspektrum eines Dienstleisters zur Verfügung stellen zu können. 

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Diebstahl - Sonntag, 04.12.2011 13:56

Profi-Rennrad Trek, Madone 6 (vormals Lance Armstrong) gestohlen

BAMBERG: Ein hochwertiges Profi-Rennrad vom Hersteller TREK in der Farbkombination gelb und schwarz im Wert von rund 14.500 Euro hat ein unbekannter Dieb am Montagmorgen am Bahnhofsplatz entwendet. Für Täterhinweise sind 1.000 € Belohnung ausgesetzt!

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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