Urteil der Woche - Freitag, 26.06.2009 10:40

Unfallprovokateur oder Pechvogel?

Die Szene der Unfallbetrüger ist groß. Bundesweit befassen sich Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Unfallkommissionen und Versicherungen seit Anfang der sechziger Jahre mit diesem Phänomen. Der Fall des 29-jährigen Pierre R. zeigt auf tragische Weise, dass der Besitz eines Führerscheins und eines Fahrzeuges allein nicht ausschlaggebend sein kann für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Gewerbsmäßige Unfallprovokation ist eine Sache von Werten, innerer Einstellung und dem Verlust von Hemmschwellen. Über die Täter wird viel geschrieben. Die Opfer geraten schnell in Vergessenheit.

Pierre R. erfasste mit seinem Audi A 6 am 31. Januar 2007 einen 53-jährigen Fußgänger. Das Schöffengericht verurteilte Pierre R. am 04.Juni 2008 zu 4 Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung und lebenslanger Verzicht auf den Führerschein. In dem Prozess wurde nicht nur auf dreizehn Vorstrafen zurückgeblickt, sondern auch auf die Vielzahl der Unfallbeteiligungen des Pierre R. im Essener Norden.

Zu sechs Auffahrunfällen wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Versicherungsbetrug mit verhandelt. Nach der Aussage von Pierre R. wird das vom Gericht falsch gesehen. Er hat Pech gehabt und vor keinem der Unfälle habe er gesagt: „Komm, fahr mir rein“. Pierre R. ging in Berufung. Mit dem Fall hat sich die XVIII Strafkammer des Landgerichts Essen zu befassen.

Den Fußgänger will er damals im Dunkeln bei Nieselregen nicht gesehen haben. Er hatte das Gefühl eine Mülltonne umgefahren zu haben oder ein Kollege hätte auf die Scheibe geklopft.

Der Versuch dem Unfallopfer eine Alkoholisierung unterzuschieben ging auch schief. Selbst die Null-Promille Blutuntersuchung des Gerichtsmediziners hielt ihn von derartigen Äußerungen nicht ab.

Die XVIII Strafkammer verurteilte Pierre R.  am 13.02.2009. Das Urteil der Vorinstanz wurde weitestgehend bestätigt. Bei der Strafzumessung wurde von der Qualifikation des Verbrechenstatbestandes ausgegangen. In der Gesamtstrafe wurde der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr mit 2 Jahren berücksichtigt. Der Führerschein ist auf Lebzeiten einzuziehen.

Pierre R. ging in Revision. Die Akten sind in den letzten Tagen beim Oberlandesgericht Hamm eingetroffen. Nach Mitteilung der Pressestelle befindet sich der Senat noch in der Beratungsphase. Das Oberlandesgericht Hamm verfügt nicht nur im Strafsenat, sondern auch in den Zivilsenaten über einen großen Erfahrungsschatz in der Unfallanalyse und der Beurteilung manipulierter Verkehrsunfälle. Aus Hamm kommt der Begriff der So-Nicht-Unfälle.

crimereport wird in den nächsten Wochen über das Verfahren beim OLG Hamm aktuell berichten.

Tags: Betrug, Den Tätern auf der Spur, Führerscheinentzug, manipulierte Verkehrsunfälle, Opferhilfe, organisierte Versicherungsbetrügereien, Strafkammer, Strafsenat, Unfallprovozierer, Urteile, Versichertengemeinschaft, Versicherungsbetrug

Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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Diebstahl - Sonntag, 04.12.2011 13:56

Profi-Rennrad Trek, Madone 6 (vormals Lance Armstrong) gestohlen

BAMBERG: Ein hochwertiges Profi-Rennrad vom Hersteller TREK in der Farbkombination gelb und schwarz im Wert von rund 14.500 Euro hat ein unbekannter Dieb am Montagmorgen am Bahnhofsplatz entwendet. Für Täterhinweise sind 1.000 € Belohnung ausgesetzt!

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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