Brand - Mittwoch, 03.03.2010 10:04

Arglistige Täuschung bei der Schadenermittlung

Werden einem Gebäudeversicherer zur Schadenregulierung eines Brandschadens Kostenaufstellungen und ein Gutachten mit einer Schadensumme von 46.400 Euro vorgelegt, welche nicht brandbedingte Kosten enthalten, kann der Versicherer sich auf eine arglistige Täuschung berufen.

Mit der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 17.11.2009 (Aktenzeichen 9 U 53/09) wurde das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 O 437/06) aufgehoben. Das Landgericht hatte den Erben des verstorbenen Versicherungsnehmers noch 11.600 Euro zugesprochen.

Dass der Versicherungsfall „Brand“ vorgelegen hat, war nicht im Streit. Es bestand jedoch nach Ansicht des Gebäudeversicherers Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung durch Vorlage irreführender Belege und Unterlagen, mit welchen bei dem Versicherer anlässlich der Regulierungsverhandlungen ein unrichtiger Eindruck hervorgerufen werden sollte.

Der Gerichtsgutachter schätzte die brandbedingten Kosten auf 15.748 Euro.

Vor dem Landgericht war schon geklärt worden, dass das Gutachten im Auftrag der Versicherten nicht brandbedingte Schäden beschreibt und bewertet. Bei dem Brandschaden war nur das Obergeschoss durch den Brand selbst beschädigt worden. Die anderen dokumentierten Schäden zeigten Spuren von Verwahrlosung, weil der frühere Versicherungsnehmer und Erblasser die Räume hatte verkommen lassen.

Die Kostenzusammenstellung über 46.400 Euro betraf in unzutreffender Weise auch Schäden im Erdgeschoss, die nicht in Zusammenhang mit dem Brand standen, aber geltend gemacht wurden.

Für das Oberlandesgericht war im vorliegenden Fall entscheidend, dass die Erben eine Person beauftragten für sie Erklärungen abzugeben und die Schadensabwicklung gegenüber dem Versicherer zu betreiben.

Von dem sogenannten Wissenserklärungsvertreter wurde das Gutachten in Auftrag gegeben und auch dem Versicherer vorgelegt, so dass in diesem Fall die Täuschung nach § 166 BGB dem Versicherungsnehmer bzw. seinen Erben zugerechnet wird.

Dementsprechend hat das Oberlandesgericht entschieden, dass sich die Erben bei den Verhandlungen über die Ermittlung der Entschädigung einer arglistigen Täuschung schuldig gemacht hatten. Der Gebäudeversicherer konnte sich in diesem Fall berechtigt auf die Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung berufen.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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