Diebstahl - Sonntag, 07.03.2010 20:57

Ein freiwilliger Alkoholtest führte zu dem Ergebnis von 1,8 Promille. Außerdem hatte er eine frische Handverletzung und die Fahrzeugschlüssel waren auch noch in seinem Besitz. Da an dem Pkw jedoch keinerlei Aufbruchspuren festzustellen waren lag der Verdacht nahe, dass er mit dem Pkw bis zur Unfallstelle gefahren war.
Vehement bestritt der Tatverdächtige diesen Vorhalt der Beamten und gab an, den ganzen Abend in der Diskothek verbracht zu haben. Der Pkw wurde sichergestellt und der Führerschein beschlagnahmt.
Die hilfsbereiten Beamten riefen für den Delinquenten ein Taxi und wie es der Zufall wollte, erschien derselbe Taxifahrer, der den Beschuldigten zuvor kurz nach 01.00 Uhr am Hauptbahnhof aufgenommen und ihn zu der Diskothek gefahren hatte. Außerdem habe der Beschuldigte ihn gebeten, dass er ihn „nie gesehen“ habe! Dumm gelaufen.
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