Urteil der Woche - Dienstag, 09.03.2010 18:27

Das höchste Gericht in der EU betitelte die in der Bundesrepublik übliche staatliche Aufsicht über den Datenschutz in der Privatwirtschaft als rechtswidrig.
Damit gab der EuGH überraschend einer Klage der EU-Kommission statt, die zuvor noch vergeblich von Deutschland die Aufsicht über den Datenschutz von Privatpersonen "in völliger Unabhängigkeit" gefordert hatte.
Der Europäische Gerichtshof ist zu dem Schluss gelangt, dass die jetzige Praxis der Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft nicht unabhängig ist und damit den strengen Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie nicht genügt.
Der EuGH befindet demnach nicht nur die organisatorische Einbindung der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien für europarechtswidrig, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.
Von Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, wurde die Entscheidung begrüßt.
Das Urteil finden Sie unter dem AZ der Rechtsache C-518/07:
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