Gefahren im Internet - Samstag, 27.06.2009 18:14

Bericht aus Hannover - Staatsanwaltschaft sucht Geschädigte!

Der massenhafte Betrug von Internetnutzern mit den Versprechungen des kostenlosen Downloads führte zu Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften in Bielefeld und jetzt Hannover. Immer wieder fallen die Namen der Inkassodienste Collector und L&H GmbH. Tausende Geschädigte sollen betrogen worden sein über die aus den Vereinigten Arabischen Emiraten handelnde Internetseite www.mega-downloads.net. In Süddeutschland sollen weitere Ermittler die Spur aufgenommen haben.

Anfang Mai hatte die Bielefelder Staatsanwaltschaft laut OStA Baumgart noch das Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen die Betreiber einstellen müssen. Das Besondere an der Sache ist der Weg der Geldbeschaffung. Mit dem Lockangeboten werden angeblich Gratisprogramme angeboten. Kurios ist, dass selbst Menschen die keinen PC haben auch Rechnungen von dem Internetanbieter erhalten. Woher diese Kundendaten stammen gilt es zu ermitteln.

Ohne Einnahmen kein Profit (Vermögensabschöpfung):
Der Kreis der Beschuldigten aus der Region Ostwestfalen-Lippe und Niedersachsen hat offensichtlich untereinander Verbindungen. Nach den Verfahren in Bielefeld und Detmold scheint es so, dass eine Evakuierung der Unternehmensaktivitäten nach Hannover und Osnabrück stattfand. Die Staatsanwaltschaft Hannover mochte noch nicht bestätigen, dass sie die Konten der in Hannover ansässigen Firma mit fast einer Million Euro eingefroren hat. Etliche Opfer luden sich die Software von der Seite herunter, die dort vermeintlich kostenlos angeboten wurde, gingen damit aber unbemerkt einen Abo-Vertrag ein. Die ins Visier der Ermittler geratene Inkassofirma L & H GmbH in Hannover verfügt lediglich über eine Postanschrift. Kontaktaufnahme zwecklos.

Rolle der Banken:
Nach neueren Urteilen dürfen Banken Konteninhabern kündigen, wenn diese Konten für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt werden. Sind die Betreiber sogenannte Abofallensteller oder Inkassounternehmen und verlangen sie von Internetnutzern, die in Vertragsfallen getappt waren, dass sie ihnen auf ihre Konten bestimmte Beträge überweisen sollten, dann kann die Bank die Konten bei wichtigem Grund kündigen. Nach BGH liegt nach der Interessensabwägung ein wichtiger Grund vor, wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten gebraucht wird. Die aktuelle Rechtsprechung zum Kontoentzug und die schnelle Vermögensabschöpfung könnten dabei helfen, den Internetbetrügern das Handwerk zu legen. Ohne Konto lässt sich aus den Machenschaften kein Profit schlagen. Die Staatsanwaltschaften und Banken sollten schnell agieren, desto weniger Opfer wird es geben.

Tags: Crime Report, Download-Abzocke, Kriminalstatistik, massenhafte Betrug, Serienbetrüger, Tatmittel Internet

Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Fahndung & Sicherstellung - Mittwoch, 25.01.2012 11:05

Geklauter Ford Mondeo aus Frankreich sichergestellt

NEUHAUS AM INN / LKRS. PASSAU: Am Montag, gegen 16.50 Uhr, wurde ein 39-jähriger Kroate mit seinem Ford Mondeo auf der BAB A 3 bei Neuhaus am Inn in Fahrtrichtung Österreich durch Schleierfahnder der Bundespolizei Passau einer Kontrolle unterzogen. An dem Ford waren deutsche Kurzzeitkennzeichen angebracht. Der Kroate hatte den Pkw in Deutschland gekauft und wollte diesen nach Österreich überführen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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