Urteil der Woche - Mittwoch, 01.07.2009 18:43

Versicherungsbetrug wird nicht belohnt!

In seinem Beschluss vom 14.10.2008 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass ein Versicherer durchaus Anspruch auf Erstattung der Kosten für prozessual beauftragte Sachverständige und Detektive geltend machen kann, wenn aus-reichende Anhaltspunkte für einen Versicherungs-betrug gegeben waren (VI ZB 16/08).

Der Kläger hatte aus einem Auffahrunfall einen Gesamtschaden von über 15.000 Euro angemeldet. Daraus wurde nichts. Der Gutachter stellte nämlich fest, dass es unmöglich sei, dass sämtliche Schäden, die in dem Gutachten des Klägers als unfallbedingt aufgeführt wurden, in
Zusammenhang mit dem behaupteten Auffahrunfall entstanden seien.

Sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungs-betrugs vorhanden, so muss der Versicherer von Anfang an damit rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter nach der Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtsstreit zu erreichen.

In einem solchen Fall sind vorprozessuale Aufwendungen - unabhängig von einer ausreichenden zeitlichen Nähe zum Rechtsstreit - regelmäßig als prozessbezogen anzusehen. Die Kosten hierfür sind dann erstattungsfähig, wenn ein Verlust von Beweismitteln nicht zu besorgen ist.

Der Versicherer besitzt nämlich in der Regel selbst nicht die erforderliche Sachkenntnis, um eine Verursachung der Schäden durch eine Straftat mit hinreichender Überzeugungskraft und Sicherheit auszuschließen. Er kann deshalb billigerweise nicht darauf verwiesen werden, zunächst die Einholung eines Gutachtens durch das Gericht abzuwarten.

In diesem Fall ist der Kläger noch glimpflich davon gekommen mit einer Zahlung von 769,34 Euro. Ein Versicherer ist nur verpflichtet über berechtigte und unberechtigte Ansprüche aus Vertrag oder Gesetz zu entscheiden. Für Betrugshandlungen und deren Abwehr ist er originär nicht zuständig. Deshalb muss der Verursacher mittlerweile auch die Kosten der Bearbeitung tragen. Soweit der Vorgang im Kleinschadenbereich bearbeitet wird, werden in Betrugsfällen 200-400 Euro an Bearbeitungspauschalen gefordert.

Geht die Sache an die Betrugsexperten, die meistens über eine weitergehende Qualifikation verfügen und die der Versicherer extra vorhalten sowie bezahlen muss, dann sind schnell tausend Euro oder
mehr fällig. Je mehr externe Kräfte hinzugezogen werden (z.B. weitere Sachverständige oder sogar Ermittler), desto höher fällt die spätere Regresssumme aus.

Aus dem schnellen Kassengriff wird häufig eine langjährige Ratenzahlung
mit monatlichem Erinnerungswert.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Fahndung & Sicherstellung - Mittwoch, 25.01.2012 11:05

Geklauter Ford Mondeo aus Frankreich sichergestellt

NEUHAUS AM INN / LKRS. PASSAU: Am Montag, gegen 16.50 Uhr, wurde ein 39-jähriger Kroate mit seinem Ford Mondeo auf der BAB A 3 bei Neuhaus am Inn in Fahrtrichtung Österreich durch Schleierfahnder der Bundespolizei Passau einer Kontrolle unterzogen. An dem Ford waren deutsche Kurzzeitkennzeichen angebracht. Der Kroate hatte den Pkw in Deutschland gekauft und wollte diesen nach Österreich überführen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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