Urteil der Woche - Mittwoch, 01.07.2009 18:43

Der Kläger hatte aus einem Auffahrunfall einen Gesamtschaden von über 15.000 Euro angemeldet. Daraus wurde nichts. Der Gutachter stellte nämlich fest, dass es unmöglich sei, dass sämtliche Schäden, die in dem Gutachten des Klägers als unfallbedingt aufgeführt wurden, in
Zusammenhang mit dem behaupteten Auffahrunfall entstanden seien.
Sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungs-betrugs vorhanden, so muss der Versicherer von Anfang an damit rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter nach der Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtsstreit zu erreichen.
In einem solchen Fall sind vorprozessuale Aufwendungen - unabhängig von einer ausreichenden zeitlichen Nähe zum Rechtsstreit - regelmäßig als prozessbezogen anzusehen. Die Kosten hierfür sind dann erstattungsfähig, wenn ein Verlust von Beweismitteln nicht zu besorgen ist.
Der Versicherer besitzt nämlich in der Regel selbst nicht die erforderliche Sachkenntnis, um eine Verursachung der Schäden durch eine Straftat mit hinreichender Überzeugungskraft und Sicherheit auszuschließen. Er kann deshalb billigerweise nicht darauf verwiesen werden, zunächst die Einholung eines Gutachtens durch das Gericht abzuwarten.
In diesem Fall ist der Kläger noch glimpflich davon gekommen mit einer Zahlung von 769,34 Euro. Ein Versicherer ist nur verpflichtet über berechtigte und unberechtigte Ansprüche aus Vertrag oder Gesetz zu entscheiden. Für Betrugshandlungen und deren Abwehr ist er originär nicht zuständig. Deshalb muss der Verursacher mittlerweile auch die Kosten der Bearbeitung tragen. Soweit der Vorgang im Kleinschadenbereich bearbeitet wird, werden in Betrugsfällen 200-400 Euro an Bearbeitungspauschalen gefordert.
Geht die Sache an die Betrugsexperten, die meistens über eine weitergehende Qualifikation verfügen und die der Versicherer extra vorhalten sowie bezahlen muss, dann sind schnell tausend Euro oder
mehr fällig. Je mehr externe Kräfte hinzugezogen werden (z.B. weitere Sachverständige oder sogar Ermittler), desto höher fällt die spätere Regresssumme aus.
Aus dem schnellen Kassengriff wird häufig eine langjährige Ratenzahlung
mit monatlichem Erinnerungswert.
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