Versicherungsbarometer - Donnerstag, 22.04.2010 09:54

Versicherungsbetrug in Österreich - wie schützt sich der Makler?

Das Versicherungsjournal in Österreich ist der Frage nachgegangen und hat mehrere Experten befragt. Danach glaubt man, dass rund 85 Prozent der Täter aus dem Bereich der Amateure kommt und den beratenden Makler in seine Schwindeleien hineinzieht.

Der frühere Leiter des Büros zur Versicherungsbetrugsbekämpfung in Wien, Mag. Max Edelbacher wehrt sich gegen die oft gehörte Bagatellisierung des Jedermann- bzw. Kavaliersdeliktes.

Wer die vielfältigen Mittel, welcher der menschlichen Kreativität einfallen um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen, in dem er etwas Falsches suggeriert, die Wahrheit unterdrückt oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, für sich oder andere, der ist im Bereich des Betruges unterwegs.

Das gehört zur Allgemeinbildung und die erwischten Laien wissen das auch.

Für den Makler kann die Sache jedoch auch ungeliebte Folgen haben, wenn er auch nur „Mitwisser im Schweigen“ ist, aber rechtlich gesehen im Boot des Betrügers unterwegs ist.

Edelbacher sagt, dass der Makler sich häufig in einer schwierigen Sandwichposition befindet, wenn er um die Schadenabwicklung gebeten wird und sich ihm wichtige Details nicht erschließen, welche der Versicherer aber bei der Schadenprüfung feststellt. Das moralische Startkapital für eine optimale Beratung, dem anderen das zu sagen, worauf zu wissen er ein Anrecht hat, wird zunehmend aufgezehrt.

Die Abgrenzung von Wahrheit oder Lüge ist für den Versicherungsmakler damit auch ein Balanceakt.

Die Grenze ist dort zu ziehen, wo der Versicherungskunde den Berater als willfähriges Werkzeug für seine eigenen Zwecke benutzt.

Selbstschutzmechanismus

Wichtig ist, dass der Makler die ihm angetragene Version zum Schadenhergang oder eingereichte Urkunden für sich dokumentiert. Controlling des Versicherungsmaklers Die Forderungen zu mehr Controlling wachsen ständig.

Eine zentrale Rolle spielt die fundierte Information zu den Gründen des Scheiterns und einer objektiven neutralen Bewertung der Erfolgsaussichten.

ProVersicherer aus Köln (www.proversicherer.de) folgt dem Leitbild des internen Controllers und unterstützt in schwierigen Fällen die Schadenaufklärung. 

Wenn der Versicherungsmakler seiner Beratungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt, haftet er für die hieraus entstehenden Vermögensschäden.

Die Anzahl der Vorschriften die es zu beachten gilt, steigt wie die Zahl der Anwälte, die über deren Einhaltung wachen.

Aus diesem Grunde stellt ProVersicherer dem Makler eine zeitgemäße Alternative zur begleitenden Fallaktenanalyse zur Verfügung, denn der kleinste Fehler kann heutzutage die Erfolge vieler Jahre mit einem Schlag zunichtemachen, insbesondere dann, wenn der Versicherungsmakler als Komplottmitglied gesehen wird.

Etwaige Vorhalte gegen den Kunden sollten in jedem Fall unter Berücksichtigung etwaiger Haftungsansprüche schon aus dem Gesichtspunkt des Eigenschutzes auf Herz und Nieren geprüft sein.

Was ist zu tun, wenn sich der Verdacht gegen den Kunden bestätigt?

In diesen Fällen ist es besonders wichtig eine Reflexion dahingehend vorzunehmen, warum der Kunde mit diesem Vertrag oder Schadenfall ausgerechnet zu mir gekommen ist. Sind auch bei anderen Maklern ähnliche Vorgänge aufgetaucht? Handelt es sich hierbei um eine besondere Masche? Habe ich weitere ähnliche Verträge oder Schadenfälle?

Besonders haarig kann es werden, wenn sich der Verdacht der Mittäterschaft nicht entkräften lässt.

Dann droht meistens nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch eine Meldung an die BaFin und Gewerbeaufsicht. Neben der strafrechtlichen Sanktion droht dann Schlimmstenfalls ein Gewerbeverbot.

Zuverlässigkeit und Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO?

Der Antragsteller, bei juristischen Personen alle gesetzlich vertretungsberechtigten Personen, muss/müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit haben. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

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Diebstahl - Dienstag, 07.09.2010 16:45

Einbrecher nehmen Firmenwagen mit

Im Laufe des Wochenendes sind Einbrecher in ein Fachgeschäft in Kaiserslautern in der Dennisstraße eingedrungen. Aus dem Lager stahlen sie einige Küchen-Elektrogeräte und aus einem Büro holten sie sich die Schlüssel eines Firmenwagens und nutzten das Fahrzeug zum Abtransport des Diebesgutes. Von dem Auto fehlt jede Spur. Es handelt sich um einen Ford Courier Kastenwagen (Lkw) mit der Aufschrift „Das Küchenhaus Schubert“, amtliche Kennzeichen KL-ZN 20.

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Betrug - Mittwoch, 21.07.2010 23:22

33.654 "Blüten" im ersten Halbjahr 2010 beschlagnahmt

Der "falsche Fuffziger" ist die beliebteste Blüte in Europa. Danach kommt der 100-er und der 20 Euro-Schein. Das meiste Falschgeld wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 rund 20 Prozent mehr Blüten sichergestellt. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.

Damit in Ihrer Geldbörse kein Falschgeld landet, sollten einige Tipps auch im Urlaub beachtet werden:

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Versicherungsbarometer - Dienstag, 29.06.2010 10:43

Haftpflichtversicherung wird teurer

In diesem Jahr werden viele Haftpflichtversicherer ihre Prämien anheben müssen. Bereits zum 01.07.2010 rechnen Analysten mit einer Beitragsanpassung um bis zu fünf Prozent. Die Erweiterung des Deckungsumfanges und die immer teurer werdenden Schäden sind die Hauptgründe der Preisanhebung.

Die Aufdeckung des Brillenkartell durch das Bundeskartellamt wird die Haftpflichtversicherer in diesem Jahr noch nicht spürbar entlasten können. Erste Regresse der Versicherer werden nach dem vollständigen Abschluss der Verfahren zu erwarten sein. Der Gesamtschaden durch die Preisabsprachen wird sich ohnehin schwer berechnen lassen, da nicht alle Versicherer das Merkmal "Brillenschaden" in ihren Datenbeständen hinterlegt haben.

Unerwartete Unterstützung bei der Aufklärung dubioser Haftpflichtschäden erhalten die Versicherer aus dem Elektronik- und Fotobereich. Falschangaben zum Schadenhergang können durch Härtetests der Hersteller schneller aufgeklärt werden.

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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