Urteil der Woche - Mittwoch, 05.05.2010 19:35
Die Mietwagenfirma weigerte sich nach Ansicht der Richter zu Recht gegen die Übernahme der über die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung von 905 Euro liegenden Kosten in Höhe von 4.550,16 Euro. In diesem Fall habe der Mann grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Autovermieterin verloren.
Der Gegenargumentation, dass ein rechtmäßig im Fahrzeug installiertes Gerät, auch während der Fahrt zur Nutzung da sei, folgten die Richter nicht. Die Richter stellten klar, dass Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen haben (Urteil Landgericht Potsdam, Aktenzeichen 6 O 32/09).
Tags: Gerichtsurteile, Kaskoversicherung, Kurzmeldung, Leistungsfreiheit, Navigationsgerät, Regulierung von Kfz-Schäden, Risikominimierung, Urteile, Urteile zu Versicherungen
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