Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Diebstahl - Freitag, 09.07.2010 21:01

Umfangreiches Werkzeug gestohlen

In der Nacht zum Freitag wurden in Löhne drei Fahrzeuge eines Dachdeckerunternehmens an der Lübbecker Str. aufgebrochen. Aus den Fahrzeugen wurde umfangreiches Werkzeug gestohlen. Neben Akku-Bohrhämmern waren auch Bohrschrauber, Hand- und Kettensägen sowie Schlagbohrmaschinen das Ziel der Täter.

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Prävention - Sonntag, 18.07.2010 09:26

Moderne Präventionarbeit bei der Brandenburger Polizei

Die Brandenburger Polizei setzt nun verstärkt auf die Arbeit im Präventionsbereich und hat in allen 15 Schutzbereichen Präventionsdienststellen eingerichtet.

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